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   OVG Berlin, 12.08.1994 - 2 B 13.91   

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https://dejure.org/1994,11247
OVG Berlin, 12.08.1994 - 2 B 13.91 (https://dejure.org/1994,11247)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.08.1994 - 2 B 13.91 (https://dejure.org/1994,11247)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. August 1994 - 2 B 13.91 (https://dejure.org/1994,11247)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Geschichtliche Bedeutung; Bauliche Anlage; Mehrheit baulicher Anlagen

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Berlin, 25.07.1997 - 2 B 3.94

    Gebäudegruppe; Ortsgeschichtliche Bedeutung; Öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Sie veranschaulichen zum einen, welche städtebaulichen Gegebenheiten bis Anfang der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts dort anzutreffen waren (vgl. OVG NW vom 14.8.1991, EzD 2.1 Nr. 2), und machen zum anderen durch ihr im Gegensatz zu dem Umfeld stehenden Erscheinungsbild den baulichen Entwicklungsprozess in diesem Bereich insgesamt erkennbar (vgl. OVG BE vom 12.8.1994, LKV 1995, 226).

    Auf den schlechten Erhaltungszustand der Baulichkeiten kommt es auf der Stufe der Beurteilung der Frage des Nr. 16 Denkmalwertes nicht entscheidend an (vgl. OVG BE vom 12.8.1994, LKV 1995, 226).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 2 B 5.10

    Berufungsfrist; Faxübermittlung; Anscheinsbeweis; Sendeprotokoll;

    Bei der Entscheidung über die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks oder eines Ensembles handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, der der Denkmalschutzbehörde keinen Beurteilungsspielraum einräumt und gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 12. August 1994 - OVG 2 B 13.91 -, LKV 1995, 226).
  • OVG Berlin, 11.07.1997 - 2 B 15.93

    Denkmalbereich ; Ortsgeschichtliche Bedeutung; Historische städtebauliche

    Auf den zum Teil schlechten Erhaltungszustand der Baulichkeiten und die Frage ihrer weiteren Nutzbarkeit kommt es auf der Stufe der Beurteilung der Frage des Denkmalwertes nicht entscheidend an (vgl. Urteil des Senats vorn 12. August 1994, LKV 1995, 226).
  • VG Halle, 10.11.2004 - 2 A 203/02
    Städtebauliche Gründe sind Lieferung jedenfalls dann gegeben, wenn das Gebäude zu einer stadtgeschichtlichen oder stadtentwicklungsgeschichtlichen (Juli 2006) Unverwechselbarkeit führt, die entweder auf eine einheitliche Planung zurückzuführen oder aus anderen Gründen im Laufe der Zeit zustande gekommen ist (vgl. OVG SN a. a. O.), wenn man nicht schon ausreichen lassen will, dass ein Gebäude die Gliederung und das Erscheinungsbild eines Orts- oder Stadtkerns, einer Straße oder eines Platzes oder die ländliche Siedlungsstruktur (mit-)prägt (so: OVG Berlin, Urteil vom 7.4.1993 2 B 36.90, BRS 55 Nr. 137; Urteil vom 12.8.1994 2 B 13/91, LKV 1995, 226; OVG NW, Urteil vom 10.6.1985 11 A 960/84, BRS 44 Nr. 123; OVG RP, Urteil vom 26.4.1984 1 A 76183, DVBl. 1985, 406).
  • VG Potsdam, 13.09.1995 - 2 K 151/94

    Rechtmäßigkeit der Eintragung von zwei Nebengebäuden auf einem Grundstück ;

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